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Abschlussprüfung Kuppeln

12 Aufgaben. Bestanden ab 80 Prozent – und nur, wenn alle sicherheitskritischen Kernfragen richtig beantwortet sind.

Kuppeln und Entkuppeln dürfen nur entsprechend eingewiesene, beauftragte und befähigte Personen nach den geltenden Unternehmens-, Fahrzeug- und Betriebsanweisungen durchführen. Dieses Lernmodul ersetzt keine praktische Unterweisung oder betriebliche Berechtigung.

Sicherheitskritische Kernfragen

  • Fahrzeuge befinden sich im Stillstand.
  • Fahrzeuge sind nach betrieblicher Vorgabe gesichert.
  • Berner Raum erst nach erfüllten Voraussetzungen betreten.
  • Schraubenkupplung vor den Bremskupplungen herstellen.
  • Kupplungsspindel fachgerecht anziehen.
  • Bremskupplungen vor dem Öffnen der Luftabsperrhähne verbinden.
  • Elektrische Leitungen erst nach bestätigter Spannungsfreiheit behandeln.
  • Abschluss der Kuppeltätigkeit melden.
  • Beim Entkuppeln zuerst die Luftabsperrhähne schließen.
  • Bremskupplungen nach dem Trennen einhängen.
  • Schraubenkupplung nach dem Lösen in den Kupplungshalter einhängen.
  • Andere Kupplungsbauarten nur nach ihrer Betriebsanweisung bedienen.