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Abschlussprüfung Kuppeln
12 Aufgaben. Bestanden ab 80 Prozent – und nur, wenn alle sicherheitskritischen Kernfragen richtig beantwortet sind.
Kuppeln und Entkuppeln dürfen nur entsprechend eingewiesene, beauftragte und befähigte Personen nach den geltenden Unternehmens-, Fahrzeug- und Betriebsanweisungen durchführen. Dieses Lernmodul ersetzt keine praktische Unterweisung oder betriebliche Berechtigung.
Sicherheitskritische Kernfragen
- Fahrzeuge befinden sich im Stillstand.
- Fahrzeuge sind nach betrieblicher Vorgabe gesichert.
- Berner Raum erst nach erfüllten Voraussetzungen betreten.
- Schraubenkupplung vor den Bremskupplungen herstellen.
- Kupplungsspindel fachgerecht anziehen.
- Bremskupplungen vor dem Öffnen der Luftabsperrhähne verbinden.
- Elektrische Leitungen erst nach bestätigter Spannungsfreiheit behandeln.
- Abschluss der Kuppeltätigkeit melden.
- Beim Entkuppeln zuerst die Luftabsperrhähne schließen.
- Bremskupplungen nach dem Trennen einhängen.
- Schraubenkupplung nach dem Lösen in den Kupplungshalter einhängen.
- Andere Kupplungsbauarten nur nach ihrer Betriebsanweisung bedienen.
